Liebe Patientin, Lieber Patient,
mit dem C13-Harnstoff-Atemtest steht eine nichtbelastende Untersuchungsmethode
zur Verfügung, mit der es möglich ist, Helicobacter-pylori im Magens festzustellen.
Im Falle von Befindensstörungen (z.B. Mundgeruch) ist der Atemtest
als nichtbelastendes Verfahren eine mögliche Alternative zur Magenspiegelung.
Wir – das sind die niedergelassenen Gastroenterologen in Sachsen
– empfehlen unseren Patienten allerdings bei Oberbauchbeschwerden immer eine Ösphago-Gastro-Duodenoskopie (Spiegelung
des oberen Verdauungstraktes; auch „Magenspiegelung“). Das sollen Sie wissen,
weil ein Ulcus ventriculi (Magengeschwür), ein Ulcus duodeni (Zwölffingerdarmgeschwür),
eine Refluxösophagitis (Entzündung der Speiseröhre) oder auch ein Speiseröhren-
oder Magenkarzinom (Krebs der Speiseröhre oder des Magens) mit diesem Test
nicht diagnostiziert werden können.
Leider werden die Kosten für den 13C-Harnstoff-Atemtest beim
Erwachsenen von den Kassen nur übernommen, wenn eine Therapie nach einem Ulcus
duodeni (Zwölffingerdarmgeschwür) durchgeführt worden ist. [nachzulesen in:
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM); Stand 1. Oktober 2001 in der Dienstauflage
der Kassenärztlichen Vereinigung] In allen anderen Fällen ist der Test durch
den Patienten selbst zu tragen. Die Vergütung orientiert sich hier an der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom 01.05.2001.